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Schöffenwahl 2023

    Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

     

    Am 31.12.2023 endet die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schöffen und Jugendschöffen.

     

    Auch in unserer Gemeinde werden Personen gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht Ravensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

    Die Gemeindeverwaltung erstellt aus dem Kreis der Bewerber/Innen eine Vorschlagsliste, die anschließend dem Amtsgericht übersandt wird. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

     

    Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber,

    - die in der Gemeinde Wilhelmsdorf wohnen und

    - die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden

    - die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen

    - die nicht unbedingt hauptamtlich in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizei-Vollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) oder als Religionsdiener tätig sind.

     

    Von der Wahl ist ausgeschlossen:

    - Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

     

    Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

    Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

     

    Interessenten für das (Jugend-)Schöffenamt können sich bis zum 28.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf, Hauptamt, mit den unten stehenden Formularen bewerben.

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