Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich für Kinder einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Bundesgesetz vom 08.10.2023 zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.
Die Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt werden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung dieser Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund sollten Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, rechtzeitig vor Reisebeginn an die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für ihre Kinder denken.
Die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei liegt zwischen 4 und 6 Wochen.
Personalausweise und Reisepässe sind für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig.
Personalausweis: kostet 22,80 €
Reisepass: kostet 37,50 €
Expressreisepass: kostet 37,50 € + 32,00 € (Expressgebühr) = 69,50 €
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter Tel. 07503 921-0 wenden.