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Informationen der Finanzämter Baden-Württembergs zur neuen Grundsteuer 2022

Die Finanzämter Baden-Württemberg haben eine Informationsseite zum Thema neue Grundsteuer 2022 erstellt, die Sie unter dem folgenden Link erreichen können: 

 finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu

 

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Gutachterausschuss hat in der Sitzung vom 13.Juni 2022 die im Rahmen der Grundsteuerreform maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt und festgelegt.

 

Die Bodenrichtwerte sind ab dem 01. Juli 2022 unter www.grundsteuer-bw.de einsehbar, oder direkt über das Portal BorisBW.

 

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt zusätzlich die Geschäftstelle des Gutachterausschusses unter Tel.: 07503 921-120 oder gutachterausschuss@gemeinde-wilhelmsdorf.de .

Bodenrichtwerte für das Gebiet der Gemeinde Wilhelmsdorf - Stand 01.01.2021

 

Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Gemeinde Wilhelmsdorf zum 01.01.2021 ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte wurden für baureifes Land (einschließlich Erschließungskosten) und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für Rohbauland und Bauerwartungsland konnten mangels entsprechender Verkaufsfälle keine Richtwerte abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Nr.

Bereich          Art der baulichen Nutzung

Baureifes Land

Mittelwert in €/m²

1.1

Wilhelmsdorf – Ortskern

                          Gemischte Bauflächen

 

210,00

1.2

Wilhelmsdorf – übriges Gebiet

                          Wohnbauflächen

                          Gemischte Bauflächen

 

250,00

190,00

1.3

Ortsteil Niederweiler

                          Wohnbauflächen

                          Gemischte Bauflächen

 

175,00

100,00

2.1

Esenhausen – Baugebiete

                          Hohe Mauer I bis III

                          Wohnbauflächen

 

 

250,00

2.2

Esenhausen – übriges Gebiet

                          Wohnbauflächen

                          Gemischte Bauflächen

                          Gewerbliche Bauflächen

 

200,00

130,00

60,00

3

Pfrungen

                          Wohnbauflächen

                          Gemischte Bauflächen

 

140,00

100,00

4

Zußdorf

                          Wohnbauflächen

                          Gemischte Bauflächen

                          Gewerbliche Bauflächen

 

175,00

100,00

70,00

5

Landwirtschaftlich genutzte Flächen

                          Ackerland

                          Grünland (Mineralboden)

                             Anmoorige Flächen

(im Außenbereich – Mittelwert in €/m²)

 3,50

 2,20

 1,25

 

 

Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Wilhelmsdorf, Bürgermeisteramt, Saalplatz 7, Zimmer 20 (Tel. Nr. 921-120).

 

Wilhelmsdorf, 21.01.2022

 

Bürgermeisteramt

 

- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses –

AZ 625.42

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