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14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler"

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler" Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2026 den Entwurf zur 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler" mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2026 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Südosten des Horgenzeller Ortsteiles "Hasenweiler". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2026 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 im Internet auf den Internetseiten der Gemeinden Horgenzell unter www.horgenzell.de/aktuelles/bekanntmachungen und Wilhelmsdorf unter www.gemeinde-wilhelmsdorf.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2026 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 30.03.2026 bis 04.05.2026 in den Rathäusern der Gemeinden Horgenzell und Wilhelmsdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Rathaus Horgenzell: Kornstr. 44, 88263 Horgenzell, Zimmer 13, (allgemeine Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Rathaus Wilhelmsdorf: Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf, Zimmer 21 (allgemeine Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Beachten Sie bitte, dass die Rathäuser während gesetzlicher Feiertage geschlossen sind.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2026 und den nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.uvp-verbund.de

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

-     Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2026 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

-     Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 27.06.2024 via Videokonferenz (ergänzter Vermerk vom 16.07.2024) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Ingenieurbüros Loos und Partner zum Lärmschutz (zur Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, zum Schutzanspruch des "Areal Traube"), der Müller-BBM Industry Solutions GmbH zur Geruchs- und Staubentwicklung (zu weiteren Geruchsausbreitungsberechnungen, zur Berücksichtigung der Geruchsprognose der angestrebten Erweiterung der Lackiererei, zum Einfluss der Geruchsimmissionen durch die Biogasanlage) und zur weiteren Vorgehensweise.

-     Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege (zu Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie archäologischen Denkmälern), des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg (zu den geologischen und bodenkundlichen Grundlagen wie Geologie, Geochemie und Bodenkunde, zur angewandten Geologie wie Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie und Rohstoffgeologie, zum Bergbau und allgemeinen Hinweisen sowie zum Staub- und Geruchsgutachten), Regierungspräsidium Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung), Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (zu Zielen der Raumordnung sowie zum Belegen eines erforderlichen Bedarfsnachweises für die neue Flächenausweisung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz (zur Betroffenheit von Biotopstrukturen, zur Betroffenheit des FFH-Gebiets "Rotachtal Bodensee" und der Notwendigkeit einer FFH-Vorprüfung, zu überplanten Ausgleichsflächen, zu betroffenen Arten und Lebensräumen im Änderungsgebiet und notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur Erstellung eines qualifizierten Umweltberichtes sowie einer detaillierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Bodenschutz (zu den Auswirkungen auf den Boden und dem Wirkungsgefüge zu den anderen Schutzgütern, zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden, zur Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelungen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Vermeidungs- sowie Minimierungsmaßnahmen, zum Vorkommen hochwertiger Böden sowie zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodenschutz), Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz), Abwasser (zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser, zur Versickerung, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Möglichkeit der Überwindung sowie zur Verwendung von Materialien), Forst (zum Waldabstand)

- Geruch- und Staubgutachten zur "Wohnbebauung Areal Traube, Horgenzell-Hasenweiler" der Müller-BBM Industry Solutions GmbH in der Fassung vom 13.12.2023 (zur Situation und Aufgabenstellung, zur Methodik, zu den Beurteilungsgrundlagen, zur örtlichen Situation, zu den Emissionen, zu meteorologischen Eingangsdaten, zur Transmission, zur Immission, zur Literatur)

- Schallschutznachweis für die mögliche Innenentwicklung, Baureifmachung "Areal Traube", Grundstücksneuordnung in 88256 Horgenzell-Hasenweiler des LOOS & Partner Ingenieurbüros in der Fassung vom 15.05.2023 (zur Motivation, zu den Arbeitsunterlagen, zu den Immissionspegeln und Immissionsorten, zu den Emissionskenndaten, zum Beurteilungspegel, zu den Lärmschutzmaßnahmen zur Zusammenfassung, zur Literatur)

-     Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 29.08.2025 (zum Vorkommen geschützter Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) innerhalb des Änderungsgebietes und die notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gemeinde-wilhelmsdorf.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Wilhelmsdorf, den 19.03.2026

Sandra Flucht

Vorsitzende