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Abbrennen von Feuerwerkkörpern an Silvester

Der Jahreswechsel steht bevor – Für viele Menschen gehört Feuerwerk traditionell zu Silvester dazu. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, beim Böllerschießen Rücksicht aufeinander zu nehmen!

Wir weisen Sie auch darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, Knallkörper)
nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. abgebrannt werden darf. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Feuerwerkskörper bereits einige Tage davor und danach abgebrannt werden. Wir bitten Sie, dies zu unterlassen, da die laute Knallerei für Haus- und Wildtiere, kleine Kinder sowie ältere oder empfindliche Menschen eine erhebliche Belastung darstellt.

 

Außerdem bitten wir Sie

 

  • die bereits kraft Gesetzes (§ 23 1. SprengV) bestehenden Abbrennverbote in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (wie Häuser mit Reetdach oder mit einem hohen Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden) zu beachten und einzuhalten
  • auf ordnungsgemäße Entsorgung der Böller- und Feuerwerksreste zu achten!

 

Wir bitten um Verständnis, Beachtung und Einhaltung und wünschen Ihnen trotz dieser Gebote einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Ihre Gemeindeverwaltung