Abbrennen von Funken MERKBLATT

Allgemeines
Das Abbrennen der Funken darf nur am Funkensonntag 22. Februar 2026 (erster Sonntag nach dem Aschermittwoch) erfolgen. Ist dies witterungsbedingt nicht möglich, kann auf den darauffolgenden Sonntag ausgewichen werden.
Von besonderer Bedeutung ist, dass nur zulässige Brennstoffe verbrannt werden. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, d. h. von Abfällen, ist strafrechtlich relevant. In diesen Fällen erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die Beachtung der festgelegten Regeln trägt dazu bei, dieses schöne Brauchtum zu erhalten.
Brennmaterial
Verbrannt werden darf:
- Naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig, Sturmholz u. ä.
- Stroh, Altheu
Um die Geruchsbelästigung gering zu halten, sollte das verwendete Material möglichst lufttrocken sein, d. h. keinen Grünschnitt, z. B. von Hecken, verwenden.
Nicht verbrannt werden dürfen:
- Altöl
- Autoreifen
- Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (PCP-, Lindan-, salz- oder teerölhaltig)
- Matratzen, Möbel
- Bedruckte Pappe und Zeitungen
- Styropor und Plastikabfälle
- Spanplatten
Brandschutz
Folgende Mindestabstände sind bei der Standortwahl des Funkens zu beachten:
- 50 m zur nächsten Wohnbebauung
- 50 m zu Baumbeständen und Waldflächen
- 100 m zu Kreis-, Land- und Bundesstraßen
Bei starkem Wind darf der Funken nicht abgebrannt werden!!!
bitte grau hinterlegter Kasten um den nächsten Absatz "Anmeldung"
Anmeldung
Das Abbrennen der Funken ist bis spätestens 06.02.2026 unter Angabe des genauen Standortes bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf (Ordnungsamt, Frau Gerster, Zimmer 11, Tel. 07503/921-135) mit dem Formular („Anmeldeformular zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle“ unter: www.gemeinde-wilhelmsdorf.de/Rathaus&Service/Anträge und Formulare/Anmeldeformular zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle“) zu beantragen.
Die Anzeige der Kurzzeitgaststätte (Schankerlaubnis) ist ebenfalls bis spätestens 06.02.2026 bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf (Frau Reis, Zimmer 26, Tel. 07503/921-137) mit dem Formular („Anzeige Ausschank alkoholischer Getränke“
unter: www.gemeinde-wilhelmsdorf.de/Rathaus&Service/Anträge und Formulare/Anzeige Ausschank alkoholische Getränke“) an veranstaltungen@gemeinde-wilhelmsdorf.de zu beantragen. .
Anmeldungen nach dem 06.02.2026 können nicht mehr berücksichtigt werden!