Abwasserzweckverband Obere Rotach
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. m. § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Satzung des Abwasserzweckverbandes Obere Rotach in der Fassung vom 23.03.2006 hat die Verbandsversammlung am 18.03.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.038.800 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.038.800 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | 0 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 718.400 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -718.400 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 325.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -325.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
§ 2 Kassenkredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen
wird festgesetzt auf 200.000 €.
§ 3 Verbandsumlage
Der Verband erhebt zur Deckung der Betriebsaufwendungen
eine Verbandsumlage (Betriebskostenumlage) in Höhe von 612.700 €
und zwar entsprechend § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung und
der Ermittlung lt. Anlage 3 zum Haushaltsplan von
der Gemeinde Wilhelmsdorf vorläufig 69,850 % 427.968 €
der Gemeinde Horgenzell vorläufig 30,150 % 184.732 €
§ 4 Investitionsumlage
Zur Finanzierung im Vermögenshaushalt erhebt der Verband eine
Investitionsumlage in Höhe von 325.000 €
und zwar lt. Ermittlung in Anlage 5 zum Haushaltsplan von
der Gemeinde Wilhelmsdorf 70,002 % 227.506 €
der Gemeinde Horgenzell 29,998 % 97.494 €
Wilhelmsdorf, den 18.03.2026
Sandra Flucht
Verbandsvorsitzende
Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung gem. § 28 GKZ i.V. mit § 121 Abs. 2 GemO mit Erlass vom 30.03.2026 – Az. 022-902.41 - bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist in der Zeit vom 27.04. – 06.05.2026 (je einschl.) auf dem Bürgermeisteramt Wilhelmsdorf, Zimmer 34, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.