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Abwasserzweckverband Obere Rotach

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. m. § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Satzung des Abwasserzweckverbandes Obere Rotach in der Fassung vom 23.03.2006 hat die Verbandsversammlung am 18.03.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 

                                                                                                                                    EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.038.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.038.800

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

            0

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

0

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

     0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

     0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

     0

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

718.400

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-718.400

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

     0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

325.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-325.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

     0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

     0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

     0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

     0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

     0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

     0

 

 

§ 2 Kassenkredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen 

wird festgesetzt auf                                                                                               200.000 €.

 

 

 

§  3 Verbandsumlage

 

Der Verband erhebt zur Deckung der Betriebsaufwendungen

eine Verbandsumlage  (Betriebskostenumlage)  in Höhe von                             612.700 €

und zwar entsprechend § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung und

der Ermittlung lt. Anlage 3 zum Haushaltsplan von

 

     der Gemeinde Wilhelmsdorf    vorläufig                  69,850 %                       427.968 €

     der Gemeinde Horgenzell        vorläufig                  30,150 %                         184.732 €

 

 

§  4 Investitionsumlage 

 

Zur Finanzierung im Vermögenshaushalt erhebt der Verband eine 

Investitionsumlage in Höhe von                                                                        325.000 €

und zwar lt. Ermittlung in Anlage 5 zum Haushaltsplan  von

 

     der Gemeinde Wilhelmsdorf                                    70,002 %                        227.506 €

     der Gemeinde Horgenzell                                        29,998 %                          97.494 €

 

 

 

 

Wilhelmsdorf, den   18.03.2026

 

Sandra Flucht

Verbandsvorsitzende

 

 

Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung gem. § 28 GKZ i.V. mit § 121 Abs. 2  GemO mit Erlass vom 30.03.2026 – Az. 022-902.41 - bestätigt.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist in der Zeit vom 27.04. – 06.05.2026 (je einschl.) auf dem Bürgermeisteramt Wilhelmsdorf, Zimmer  34, während der üblichen  Dienststunden öffentlich ausgelegt.