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Aktuelle Informationen der Friedhofsverwaltung

Rasengräber Mit dem Erwerb eines Rasengrabes haben Sie sich bewusst für eine pflegefreie Grabform entschieden. Dies bedeutet, dass die Rasenpflege ausschließlich der Gemeinde obliegt.

Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass bei diesen Grabformen Grabschmuck ausschließlich anlässlich der Bestattung zulässig ist. Dieser muss spätestens 1 Monat nach der Beisetzung von den Nutzungsberechtigten entfernt werden.

Da die Bauhofmitarbeiter demnächst wieder mit den Mäharbeiten auf dem Friedhof beginnen werden, möchten wir Sie darauf hinweisen, den über den Winter abgestellten Grabschmuck von den Sockelplatten zu entfernen.

Abgelegter Grabschmuck wird in der Mähsaison von der Gemeinde entfernt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 07503 921-135 zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis!