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Antragstellung im „Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum fachgerechten Baumschnitt von Streuobstbäumen“

Fortsetzung Förderung Baumschnitt – Förderperiode 2026–2028) Die Gemeinde Wilhelmsdorf koordiniert erneut eine Sammelantragstellung im „Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum fachgerechten Baumschnitt von Streuobstbäumen (Förderung Baumschnitt)“.

Dabei sind folgende Informationen zu beachten:

Was wird gefördert?

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.

In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.

Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden – auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.

Schnittmaßnahmen, die vor Bewilligung der Förderung je Schnittzeitraum erfolgen, können nicht gefördert werden.

Beginn des aktuellen dreijährigen  Förderprogramms ist der Schnittzeitraum 01.02.2026 bis  27.04.2026, Ende ist die Schnittsaison 2027/28.

Die kompletten Förderbedingungen sind auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg einzusehen: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/Streuobst.aspx

Bei Interesse an einer Teilnahme an der Antragstellung im Förderprogramm wenden Sie sich bitte bis 09.01.2026 (Ausschlusstermin) an den Ansprechpartner im Rathaus Wilhelmsdorf, der Ihnen auch die Antragsunterlagen zukommen lassen kann.

 

Rechnungsamtsleiter Stephan Gerster

Tel.:  07503/921-140

Stephan.Gerster@gemeinde-wilhelmsdorf.de

 

Ausschlussfrist für die Antragstellung in diesem Förderzeitraum ist der 09.01.2026