Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Grettengebel I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf hat in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 17.06.2026 die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Grettengebel I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13a BauGB wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Grettengebel I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Norden des Ortsteiles "Zußdorf"und wird aus dem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 267 (Teilfläche), 268 (Teilfläche), 269/1, 269/9 (Teilfläche), 269/10 (Teilfläche), 269/11 (Teilfläche), 269/12 (Teilfläche), 269/31, 270, 270/1, 270/2, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6 und 270/7.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Überarbeitung des bestehenden Planungskonzeptes zur Anpassung an die bestehende Erschließungssituation
- Festsetzung einer zufriedenstellenden Erschließungssystematik zur Anbindung der bisher unbebauten Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches
- Berücksichtigung der bestehenden Grundstücksabgrenzungen im "Forchenweg" mit Vermeidung von zusätzlichen Erschließungskosten
- Prüfung des bestehenden planerischen Konzeptes zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Bauweise
- Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf), Zimmer 21 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr). Es besteht bis zum 25.07.2026 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zurÄnderunghat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Wilhelmsdorf, den 25.06.2026
Sandra Flucht
Bürgermeisterin