Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2026

TOP 1 – Haushalts- und Finanzplanung – Aufgabenliste und Investitionsprogramm
In der gemeinsamen Sitzung von Gemeinderat und Ortschaftsräten wurde der aktuelle Stand der Haushalts- und Finanzplanung 2027 vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Aufgabenliste für das kommende Haushaltsjahr eingebracht und erstmals gemeinsam vorberaten.
Im Mittelpunkt der Beratung stand insbesondere der Blick auf das kommende Haushaltsjahr 2027 und die weitere Finanzplanung.
Nach dem derzeitigen Planungsstand weist der Ergebnishaushalt 2027 ein ordentliches Ergebnis von rund –1,93 Mio. Euro aus. Gegenüber dem Jahr 2026 bedeutet dies eine Verschlechterung um rund 458.000 Euro. Den ordentlichen Erträgen von rund 15,19 Mio. Euro stehen Aufwendungen von rund 17,12 Mio. Euro gegenüber. Auch der Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Haushalt ist 2027 deutlich negativ.
Ein Teil dieser Entwicklung ist auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen im Jahr 2025 mit rund 2,46 Mio. Euro außergewöhnlich hoch und rund 1,06 Mio. Euro über dem damaligen Planansatz. Dies führt zeitversetzt zu höheren Belastungen im kommunalen Finanzausgleich. Allein für 2027 wird hieraus mit einer zusätzlichen Belastung von rund 1,125 Mio. Euro gerechnet. Aber auch nach Bereinigung dieses Sondereffekts verbleibt ein strukturelles Defizit. Im Durchschnitt der Jahre 2027 bis 2030 liegt dieses nach dem derzeitigen Planungsstand bei rund 600.000 Euro jährlich.
Weitere Belastungen für die Gemeinde ergeben sich unter anderem aus steigenden Personalaufwendungen, höheren Kosten im Schul- und Kinderbetreuungsbereich sowie aus der allgemeinen Finanzwirtschaft. Der Personalaufwand steigt 2027 voraussichtlich auf rund 5,14 Mio. Euro. Für die Kinderbetreuung wird mit einem Nettoressourcenbedarf von rund 2,15 Mio. Euro gerechnet, der nach Abzug aller Einnahmen, insbesondere der Landeszuschüsse und Elternbeiträge, bei der Gemeinde verbleibt. Hinzu kommt die rückläufige Einwohnerentwicklung: Die für den Finanzausgleich maßgebliche Einwohnerzahl beträgt zum Stichtag 30.06.2026 4.757 Einwohner und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 19 Einwohner zurückgegangen. Die endgültigen Orientierungsdaten des Landes für die Haushaltsplanung 2027 stehen zudem noch aus. Ebenso ist die endgültige Höhe der Kreisumlage noch nicht beschlossen.
Bereits in der Gemeinderatsklausur am 9. Oktober hatte sich der Gemeinderat deshalb intensiv mit möglichen Konsolidierungsansätzen beschäftigt. Dabei bestand Einigkeit, dass ein bloßes „Weiter so“ keine dauerhafte Lösung sein kann. Nach den Konsolidierungsrunden der vergangenen Jahre sollen nun insbesondere die Strukturen in der Kinderbetreuung bei dauerhaft rückläufigen Kinderzahlen überprüft, Wiederbesetzungen von Stellen kritisch hinterfragt sowie Aufgaben, Leistungs- und Servicestandards regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Auch der gemeindliche Gebäudebestand soll mittel- und langfristig reduziert werden, sobald Gebäude für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Gleichzeitig sollen weiterhin Bauplätze vermarktet und zusätzliche Bauplatzpotenziale geprüft werden. Die laufenden Vereinszuschüsse sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Zusätzliche Einzelzuschüsse für Investitionsmaßnahmen sind dagegen jeweils im Zusammenhang mit der finanziellen Gesamtlage der Gemeinde zu bewerten und aktuell nur schwer darstellbar.
Neben dem laufenden Haushalt stehen in den kommenden Jahren weiterhin erhebliche Investitionen an. Die aktuelle Aufgabenliste enthält Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 21,22 Mio. Euro. Dem stehen voraussichtliche Zuschüsse von rund 15,37 Mio. Euro gegenüber. Der verbleibende Eigenmittelbedarf der Gemeinde beträgt damit rund 5,85 Mio. Euro. Für 2027 wurden zunächst Maßnahmen mit einem Eigenmittelbedarf von rund 3,60 Mio. Euro angemeldet. Nach der bisherigen Priorisierung ist hiervon jedoch nur ein Eigenmittelvolumen von rund 855.000 Euro tatsächlich zur Umsetzung vorgesehen. Dabei wurde der Verwaltungsvorschlag konsequent auf das unbedingt Notwendigste beschränkt.
Zu den wesentlichen Projekten der kommenden Jahre gehören insbesondere der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, die notwendige Sanierung der Brücke in der Zußdorfer Straße und der weitere Breitbandausbau im sogenannten „Graue-Flecken-Programm“. Weitere Investitionen müssen angesichts der finanziellen Situation konsequent nach Notwendigkeit, Dringlichkeit, Fördermöglichkeiten und Folgekosten priorisiert und gegebenenfalls zeitlich gestreckt werden.
Die Finanzierung bleibt anspruchsvoll. Neben Zuschüssen sollen insbesondere Erlöse aus Bauplatzverkäufen, vorhandene liquide Mittel sowie Kreditaufnahmen eingesetzt werden. Nach dem derzeitigen Finanzierungsmodell würde sich die verfügbare Liquidität von rund 2,41 Mio. Euro zu Beginn des Jahres 2027 bis Ende 2030 auf nur noch rund 387.000 Euro reduzieren. Gleichzeitig würde der Schuldenstand von rund 6,98 Mio. Euro zu Beginn des Jahres 2027 bis Ende 2030 auf rund 7,41 Mio. Euro ansteigen.
Gemeinderat und Ortschaftsräte nahmen den aktuellen Stand der Haushalts- und Finanzplanung zur Kenntnis und berieten die Aufgabenliste 2027 erstmals gemeinsam vor. Die weitere Priorisierung und Konkretisierung des Investitionsprogramms erfolgt in den kommenden Sitzungen. Eine abschließende Beschlussfassung über die Aufgabenliste ist im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen vorgesehen. Auf dieser Grundlage soll anschließend der Haushaltsplan 2027 fertiggestellt und Anfang des Jahres 2027 beraten und beschlossen werden.
TOP 5 – Grundsteuer A und B – Überprüfung der Aufkommensneutralität
Der Gemeinderat befasste sich mit der bereits im vergangenen Herbst angekündigten Nachprüfung der Grundsteuerreform. Grundlage der aktuellen Betrachtung sind die inzwischen deutlich vollständigeren Veranlagungsdaten für die Jahre 2024 bis 2026.
Die Auswertung bestätigt die seinerzeitige Kalkulation der Gemeinde. Bei der Grundsteuer A wurde die angestrebte Aufkommensneutralität nahezu punktgenau erreicht. Nach Berücksichtigung der reformbedingten Verschiebung landwirtschaftlicher Gebäude von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B lag das vergleichbare Aufkommen 2025 lediglich um rund 662 Euro bzw. 1,16 Prozent unter dem Wert des Jahres 2024. Bei der Grundsteuer B ergab sich nach Bereinigung dieser Verschiebung ein moderater Mehrertrag von 4,13 Prozent. Dieser bewegt sich innerhalb des bereits bei der ursprünglichen Kalkulation berücksichtigten Puffers.
In der Gesamtschau wurde die Grundsteuerreform damit in Wilhelmsdorf im Wesentlichen aufkommensneutral umgesetzt. Der Gemeinderat nahm die vorgelegten Nachweise zur Entwicklung der Grundsteuer A und B zur Kenntnis. Der im vergangenen Herbst erteilte Prüfauftrag ist damit erfüllt.
TOP 6 – Bebauungsplan „Höhreute“ – 2. Änderung (Neuaufnahme)
Der Gemeinderat befasste sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans „Höhreute“ im Ortsteil Höhreute. Damit soll einem bestehenden Gewerbebetrieb mehr Platz für eine mögliche Erweiterung gegeben und der Gewerbestandort langfristig gestärkt werden. Dafür soll die Fläche, auf der gebaut werden darf, vergrößert werden. Gleichzeitig sollen die bestehende Bebauung und die angrenzenden Nutzungen berücksichtigt sowie mögliche Auswirkungen auf Natur und Umgebung möglichst gering gehalten werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Höhreute“ (Neuaufnahme) sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
TOP 7 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zimmerei Strobel“
Zudem beriet der Gemeinderat über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zimmerei Strobel“. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den bestehenden Zimmereibetrieb auf die südlich angrenzenden Flächen erweitern zu können. Ziel ist es, den Gewerbestandort zu stärken und dem Betrieb weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Dabei sollen die angrenzende Wohnbebauung und das Ortsbild berücksichtigt sowie mögliche Auswirkungen auf Natur und Umgebung möglichst gering gehalten werden. Die Zufahrt zur Erweiterungsfläche soll über das bestehende Betriebsgelände erfolgen, sodass keine zusätzliche Zufahrt zur Landesstraße L 288 erforderlich ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zimmerei Strobel“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
TOP 8 – Grundschule Wilhelmsdorf – Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Photovoltaik-Anlage
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.06.2026 wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die örtlichen Handwerksbetriebe zur Abgabe von Angeboten für die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Grundschule aufgefordert. In der Sitzung vom 21.10.2026 beschloss der Gemeinderat, die Firma „Pfleiderer & Zembrodt GmbH“ mit der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage im Rahmen eines Pachtmodels mit einer Vertragslaufzeit von 18 Jahren und einer Gesamtpachtsumme von 160.046 € brutto zu beauftragen.