Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats Wilhelmsdorf vom 09. Dezember 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat Wilhelmsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Dezember 2025 über zahlreiche Themen beraten und Beschlüsse gefasst. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Entscheidungen:
TOP 3 – Baugesuche
Der Gemeinderat stimmt den Baugesuchen: Anbau eines Milchviehstalles mit Laufhof und Strohlager, Neubau einer Güllegrube und eines Fahrsilos, Flst. Nr. 580/3 und 617, Latten 1, Zußdorf sowie der Erweiterung eines bestehenden Milchviehstalles und Neubau einer Güllegrube, Flst. Nr. 608/1, Frimmenweiler 1 und 4, Esenhausen zu. Zudem wurden dem Gemeinderat drei weitere Baugesuche zur Kenntnis vorgelegt: Der Neubau eines „tiny house“ in der Esenhauser Straße 21 sowie Neubau eines Wohnhauses im Storchenweg 13 und eines weiteren Wohnhauses im Storchenweg 13/1. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens liegt in diesen Fällen in der Zuständigkeit der Bürgermeisterin und wurde bereits erteilt.
TOP 4 – Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsdorf - Kostenfeststellungen für Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge HLF20 und GWT Zußdorf
Der Gemeinderat hat die endgültigen Kosten für das neue Feuerwehr HLF 20 bestätigt. Die Beschaffung beläuft sich auf 607.634,10 €. Nach Abzug der Zuschüsse verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 331.634,10 €.
Die Kosten für den Gerätewagen Technik (GWT) wurden mit 187.870,51 € festgestellt. Zusätzlich konnten Rollcontainer im Wert von 12.852,00 € dank einer privaten Spende finanziert werden.
Beschluss: Der Gemeinderat stellt die Kosten für beide Beschaffungsmaßnahmen einstimmig fest.
TOP 5 – Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsdorf - Neufassung der Entschädigungssatzung (FwES)
Die Gemeinde passt zum 01.01.2026 die Entschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr an. Hintergrund ist, dass die bisherigen Sätze nicht mehr den aktuellen Empfehlungen des Landes, der Kommunalverbände und des Landesfeuerwehrverbands entsprechen. Zudem liegt Wilhelmsdorf im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden inzwischen im unteren Bereich der Entschädigungen. Die neuen Orientierungswerte empfehlen höhere Sätze, um den tatsächlichen Aufwand, gestiegene Auslagen und den Verdienstausfall angemessen abzubilden. Auch auf Kreisebene wird ein einheitlicheres und zeitgemäßes Entschädigungsniveau angestrebt. Mit der nun vorgenommenen Anpassung werden die ehrenamtlichen Leistungen der Feuerwehr anerkannt und die finanzielle Wertschätzung verbessert, ohne den Haushalt unverhältnismäßig zu belasten. Alle Änderungen sind bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt und zuvor mit der Feuerwehrführung abgestimmt, worden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr in der vorliegenden Form beschlossen. Die Einsatzentschädigung wird künftig 15,00 € pro Stunde (bisher 13,00 €) betragen, die Pauschalen für Aus- und Fortbildungen werden entsprechend angepasst und auch die jährlichen Entschädigungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger werden erhöht. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
TOP 6 – Jagdverpachtung
Die Gemeinde Wilhelmsdorf bereitet die Neuverpachtung der Jagdbögen zum 01.04.2026 vor. Nachdem das Flurbereinigungsverfahren im Gemeindegebiet weitgehend abgeschlossen ist, können die Jagdpachtverträge erstmals seit vielen Jahren vollständig neu vergeben werden. Auf dieser Grundlage wurde ein aktualisiertes Jagdkataster erstellt, das alle Jagdgenossen und ihre bejagbaren Flächen ausweist. Zudem soll eine neue Satzung beschlossen werden, die sich am Muster des Städte- und Gemeindetags orientiert. Sie sieht unter anderem eine verkürzte Mindestpachtdauer sowie eine zeitlich befristete Übertragung der Verwaltung vor. Um mögliche Bewerber frühzeitig zu informieren, werden die Jagdbögen öffentlich ausgeschrieben. Bewährte ortsnahe Pächter sollen bei gleicher Eignung weiterhin bevorzugt berücksichtigt werden, gleichzeitig können sich neue Interessierte aus der Gemeinde und der Raumschaft bewerben. Eine Informationsveranstaltung für bisherige und potenzielle neue Pächter ist für den 15.12.2025 vorgesehen; die Bewerbungsfrist endet am 23.01.2026. Anschließend beraten Gemeinderat und Ortschaftsrat über die eingegangenen Bewerbungen und entscheiden, wer künftig die Pächter der Jagdbögen sein werden und bereiten einen Vorschlag für die Jagdgenossenschaftsversammlung vor.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Vorgehensweise vollständig zu und setzt die Jagdgenossenschaftsversammlung für den 02.03.2026 an. Er befürwortet die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs, behält sich jedoch eine erneute Entscheidung vor, falls die Versammlung Änderungen an der Satzung beschließt. Als Versammlungsleiterin wird die Bürgermeisterin bestimmt, als Schriftführer der Leiter des Rechnungsamts.
TOP 7 – Gemeindewald Wilhelmsdorf Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026
Das Landratsamt Ravensburg hat der Gemeinde den Bewirtschaftungsplan 2026 für den Gemeindewald Wilhelmsdorf vorgelegt und um Zustimmung gebeten. Da die neue Forsteinrichtung erst im Laufe des Jahres 2026 vollständig vorliegt, basiert der Plan noch auf den bisherigen Daten. Für das kommende Forstwirtschaftsjahr wird ein Betriebsergebnis von rund 13.200,00 € erwartet. Die Einnahmen stammen aus dem Holzeinschlag, während die Ausgaben insbesondere Arbeitslöhne, Rückekosten, Pflegearbeiten sowie Beiträge für Holzvermarktung und Betreuung des Waldes umfassen. Hinweis des Forstamts: Die im Jahr 2026 steigenden Beförsterungskosten sind im Plan noch nicht vollständig berücksichtigt. Zudem kann es bei unvorhergesehenen Naturereignissen zu Änderungen kommen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem Bewirtschaftungsplan 2026 für den Gemeindewald einstimmig zugestimmt.
TOP 8 – Kommunalkredite für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“
Im Haushalt 2025 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde bereits eine Kreditermächtigung in Höhe von 110.000,00 € beschlossen, die vom Landratsamt Ravensburg genehmigt wurde. Diese soll nun zur Finanzierung der geplanten Investitionen in Anspruch genommen werden. Der Kreditbedarf ergibt sich vor allem aus dem Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen am Faulturm der Kläranlage Haslachmühle. Die dafür anfallenden Kosten werden vom AZV Obere Rotach zu 70 % als Investitionsumlage an den Eigenbetrieb weitergegeben.
Beschluss: Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wilhelmsdorf nimmt einen Kredit in Höhe von 110.000,00 € bei der VR Bank Donau-Oberschwaben eG auf. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinsfestschreibung erfolgt für 10 Jahre mit 3,46 %.
TOP 9 – Kommunalkredite für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“
Für den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ wurde eine Kreditermächtigung von 217.000,00 € beschlossen, die vom Landratsamt Ravensburg genehmigt wurde. Da inzwischen mehrere Investitionsmaßnahmen umgesetzt wurden oder sich in Durchführung befinden, wird nun ein Teilbetrag dieser Ermächtigung in Anspruch genommen.
Beschluss: Die Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt für den Eigenbetrieb Wasserversorgung einen Kredit in Höhe von 79.000,00 € bei der VR Bank Donau-Oberschwaben eG auf. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Zinsfestschreibung erfolgt für 10 Jahre mit 3,51 %.
TOP 10 – Bebauungsplan „Rotachsäge – 1. Änderung“
Der Gemeinderat hatte im September 2025 den Bebauungsplan „Rotachsäge“ als Satzung beschlossen. Inzwischen plant das DRK den Neubau einer Rettungswache auf einem der Bauquartiere. Damit dieses Vorhaben planungsrechtlich sauber umgesetzt werden kann, muss die Erdgeschossfußbodenhöhe angepasst werden. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Eine erneute Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Für das Verfahren sind ein neuer Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss notwendig.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rotachsäge“ im vereinfachten Verfahren aufzustellen und öffentlich bekannt zu machen. Die vorliegenden Planunterlagen wurden gebilligt, und die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung wird eingeleitet. Stellungnahmen können dabei nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Mit der 1. Änderung wird zudem festgelegt, dass E-Ladesäulen im Geltungsbereich ausdrücklich zulässig sind.
TOP 11 – Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Die Verwaltung hat zwei Spenden zugunsten der Otto-Lilienthal-Realschule Wilhelmsdorf und der Gemeindebücherei angenommen. Es wird den Spendern herzlich für ihr Engagement und ihre Unterstützung zum Wohle der Gemeinde gedankt.
Beschluss: Die Annahme der Spenden wird gemäß § 78 Abs. 4 GemO einstimmig bestätigt.
TOP 13 – Jahresrückblick und Ausblick der Bürgermeisterin
Zum Abschluss der Sitzung gab Bürgermeisterin Frau Flucht einen kurzen Rückblick anhand einer Präsentation und sprach ihren Dank an das gesamte Gremium aus. Sie betonte die wichtige Rolle des Gemeinderats als Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Besonderer Dank galt den Ortsvorstehern Herrn Rothmund und Herrn Schädler sowie der Ortsvorsteherin Frau Trebs für ihr Engagement in den Ortsteilen. Ebenso sprach sie der Verwaltung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich für die Gemeinde im Einsatz sind, ihren Dank aus. Ein ausdrücklicher Dank richtete sich zudem an Herrn Guth für seine kontinuierliche und zuverlässige Pressearbeit, mit der er die kommunalen Themen transparent in die Öffentlichkeit trägt.
Anschließend ergriff Gemeinderat Herr Bühler das Wort. Auch er bedankte sich beim Gemeinderat und den Ortsvorstehern. Darüber hinaus würdigte er alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses, des Bauhofs sowie die ehrenamtlich Tätigen von DRK und Feuerwehr. Sein besonderer Dank galt Bürgermeisterin Frau Flucht für ihren großen Einsatz, ihr Herzblut und ihre tatkräftige Unterstützung, die das Gemeindeleben entscheidend bereichern und zum Wohl der gesamten Gemeinde beitragen.