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Gemeinde Wilhelmsdorf

Beschriftung der Briefkästen und Meldepflicht

Um eine rechtzeitige Zustellung der Amtspost gewährleisten zu können, bitten wir alle betreffenden Wohnungsbesitzer, ihre Briefkästen mit dem aktuellen Familiennamen zu beschriften.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Personen, die eine Wohnung beziehen, nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen im Voraus.

 

Ihre Gemeindeverwaltung