Der Winter steht vor der Tür – Wichtiges zur neuen Streupflichtsatzung in Wilhelmsdorf
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Inhalte der neuen Satzung in einfacher Sprache zusammen, damit alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind.
Alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die an einer Straße wohnen oder von dort einen Zugang haben, sind dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber, geräumt und gestreut sind. Gibt es keinen Gehweg, muss ein Streifen von etwa eineinhalb Metern am Straßenrand freigehalten werden.
Bei Schnee muss der Gehweg so geräumt werden, dass Fußgänger sicher gehen können. In der Regel ist eine Breite von mindestens einem Meter erforderlich. Der Schnee darf nicht auf die Straße oder auf Nachbargrundstücke geschoben werden, sondern soll am Rand der Fahrbahn oder des Gehwegs gelagert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass zu jedem Grundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite freigehalten wird.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege rechtzeitig und bei Bedarf auch mehrfach am Tag gestreut werden. Erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche. Streusalz darf grundsätzlich nicht verwendet werden, außer an Treppen oder sehr steilen Stellen – und auch dort nur in kleinen Mengen, wenn es ohne Salz zu gefährlich wäre.
Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn es danach erneut schneit oder glatt wird, ist unverzüglich nachzuarbeiten. Die Pflicht gilt jeweils bis 20 Uhr.
Wer seine Pflichten nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.
Die vollständige Satzung kann auf der Internetseite der Gemeinde Wilhelmsdorf nachgelesen oder im Rathaus eingesehen werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger herzlich, mit ihrem Einsatz beim Räumen und Streuen zur Sicherheit auf unseren Gehwegen beizutragen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr rücksichtsvolles Handeln!
Ihre Gemeindeverwaltung