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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2027

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Land Baden-Württemberg auch im Jahr 2027 wieder Investitionen in den Gemeinden des ländlichen Raums. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Stärkung der Ortskerne, zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, zur Sicherung der Grundversorgung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise für die Modernisierung und Umnutzung bestehender Gebäude, die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich, die Weiterentwicklung von Betrieben, Dorfläden, Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen der örtlichen Versorgung. Besonders unterstützt werden Maßnahmen, die vorhandene Bausubstanz nutzen und damit zur Innenentwicklung beitragen.

 

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden.

Daher ist es notwendig, dass alle Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 07.09.2026 vollständig bei der Gemeinde vorliegen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.

Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst bald, jedoch bis spätestens

30. Juni 2026

mit der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf,

Herrn Stephan Gerster (Tel.: 07503/921140; E-Mail: stephan.gerster@gemeinde-wilhelmsdorf.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit unserem ELR-Berater Herrn Groß zu vereinbaren.

Hinweis:

Da umfangreiche Unterlagen zur Antragstellung vorliegen müssen (Pläne, Kosten, Baugenehmigung) ist diese frühzeitige Beratung notwendig. Anmeldungen nach der Anmeldefrist können leider nicht mehr bearbeitet werden.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Die Gemeindeverwaltung