Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Nach § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Entlastung der Werksleitung.
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 22.09.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
Euro | ||
| 1. | Erfolgsrechnung | |
| 1.1 | Summe Erträge | 1.133.411,40 |
| 1.2 | Summe Aufwendungen | -877.945,90 |
| 1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 255.465,50 |
| nachrichtlich: |
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| Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung |
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| Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 4.000,00 | |
| 2. | Liquiditätsrechnung | |
| 2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung | 443.111,64 |
| 2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -1.347.494,67 |
| 2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -904.383,03 |
| 2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 356.186,05 |
| 2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | -548.196,98 |
| 2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 548.196,98 |
| 3. | Bilanzsumme | 9.011.985,57 |
2. Behandlung des Jahresgewinns
Vom Jahresgewinn 2024 in Höhe von 255.465,50 € werden 4.000 € an den Gemeindehaushalt abgeführt.
Der verbleibende Gewinn in Höhe von 251.465,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Behandlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses
Das gebührenrechtliche Ergebnis für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2024 stellt sich wie folgt dar:
Jahr | Schmutzwasser | Niederschlagswasser | Summe | |||||
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2023 | Überdeckung | 265.080 € | Überdeckung | 68.720 € | 333.800 € | |||
2024 | Überdeckung | 203.350 € | Überdeckung | 50.928 € | 254.278 € | |||
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Summe |
| 468.430 € |
| 119.648 € | 588.078 € |
Bei mehrjährigen Kalkulationen ist nicht das Ergebnis des einzelnen Jahres, sondern das Ergebnis des gesamten Bemessungszeitraums maßgebend für den Gebührenausgleich. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, müssen die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.
4. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.
5. Geschäfts- und Lagebericht
Der vorliegende Geschäfts- und Lagebericht wird angenommen.
Wilhelmsdorf, 22.09.2026
Sandra Flucht
Bürgermeisterin
Der Jahresabschluss mit Geschäfts- und Lagebericht wird an 7 Tagen, und zwar vom 05.10.2026 bis zum 13.10.2026, im Rathaus, Zimmer 36, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.