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Gemeinde Wilhelmsdorf

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Nach § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Entlastung der Werksleitung.

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 22.09.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:

  

Euro 

1.Erfolgsrechnung 
1.1Summe Erträge

1.133.411,40

1.2Summe Aufwendungen

-877.945,90

1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

255.465,50

 nachrichtlich:

 

 Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

 

 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

4.000,00

2.Liquiditätsrechnung 
2.1Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung

443.111,64

2.2Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-1.347.494,67

2.3Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-904.383,03

2.4Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

356.186,05

2.5Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

-548.196,98

2.6Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

548.196,98

3.Bilanzsumme

9.011.985,57

 

2.         Behandlung des Jahresgewinns

Vom Jahresgewinn 2024 in Höhe von 255.465,50 € werden 4.000 € an den Gemeindehaushalt abgeführt.
Der verbleibende Gewinn in Höhe von 251.465,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.         Behandlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses

Das gebührenrechtliche Ergebnis für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2024 stellt sich wie folgt dar:

Jahr

 

Schmutzwasser

 

Niederschlagswasser

 

Summe

  

 

 

 

    

 

 

 

  

2023

 Überdeckung

265.080 €

 Überdeckung

68.720 €

 

333.800 €

2024

 Überdeckung

203.350 €

 Überdeckung

50.928 €

 

254.278 €

 

 

 

 

 

 

 

  

Summe

 

 

468.430 €

 

 

119.648 € 

 

588.078 €

 

Bei mehrjährigen Kalkulationen ist nicht das Ergebnis des einzelnen Jahres, sondern das Ergebnis des gesamten Bemessungszeitraums maßgebend für den Gebührenausgleich. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, müssen die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.

4.         Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt.

5.         Geschäfts- und Lagebericht

Der vorliegende Geschäfts- und Lagebericht wird angenommen.

 

Wilhelmsdorf, 22.09.2026

Sandra Flucht
Bürgermeisterin

 

Der Jahresabschluss mit Geschäfts- und Lagebericht wird an 7 Tagen, und zwar vom 05.10.2026 bis zum 13.10.2026, im Rathaus, Zimmer 36, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.