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Fledermausschutz an der Rotach-Brücke am Bauhof

Aus der Bürgerschaft wurde die Frage nach der Brückenausstattung am Bauhof an uns herangetragen, über die wir Sie gerne informieren:

Bei einem Ersatzneubau wie diesem sind eine Vielzahl von Gutachten erforderlich. Entlang der Rotach besteht, vom Brückenbauwerk nach Norden und Süden, uferbegleitende Baumvegetation. Das Artenschutzgutachten weist auf das erhöhte Vorkommen jagender Fledermäuse im Bereich der „Rotach“ hin, wo durch den Straßenausbau die Gefahr von Kollisionen mit Fahrzeugen besteht. Um dies zu verhindern, sind entlang der Brückenränder lastwagenhohe Gitterwände, mit einer Mindesthöhe von 4 m, als Kollisionsschutzeinrichtungen anzubringen. 

Wir wissen, dass solche Schutzmaßnahmen aus ästhetischer und kostenbezogener Sicht diskutiert werden. Dennoch sind sie Teil unserer Verpflichtung, verantwortungsvoll mit sensibler Natur umzugehen und gesetzliche Vorgaben des Artenschutzes umzusetzen. Die eingesetzten Konstruktionen dienen dem konkreten Ziel, Kollisionen zu vermeiden und damit bedrohte Tierarten zu schützen.