Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EURO |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 14.577.321 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -16.049.703 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.472.382 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -1.472.382 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -1.472.382 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EURO |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 13.746.953 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -14.454.155 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | -707.202 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 540.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.223.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -683.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -1.390.702 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 900.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -349.651 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 550.349 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | -840.353 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 900.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
§ 5 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 540 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 295 v. H. |
| der Steuermessbeträge; |
|
2. | für die Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| der Steuermessbeträge. |
|
§ 6 Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs Wasserversorgung
(nach EigBVO HGB)
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Wilhelmsdorf“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt
| EURO |
Erträge in Höhe von | 534.900 |
Aufwendungen in Höhe von | -520.200 |
Somit entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von | 14.700 |
| EURO |
a) ein Finanzierungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit i.H.v. | 75.700 |
b) ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von | -658.000 |
| 50.000 |
| -708.000 |
c ) Aus den Salden a) und b) ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von | -582.300 |
d) Somit entsteht ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanztätigkeit i.H.v. | 543.256 |
| 658.000 |
| -114.744 |
e) Somit ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes um | -39.044 |
| EURO |
| 658.000 |
| 0 |
| 60.000 |
§ 7 Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
(nach EigBVO Doppik)
Der Haushaltsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Wilhelmsdorf“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EURO |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.248.770 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.242.850 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 5.920 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis von | 5.920 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EURO |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.095.770 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -672.000 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 461.820 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 70.180 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -672.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -601.820 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -140.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 450.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -310.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 140.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von | 450.000 |
4. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von | 650.000 |
Wilhelmsdorf, den 24.02.2026
Sandra Flucht, Bürgermeisterin
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 03.03.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wilhelmsdorf für das Haushaltsjahr 2026 nicht beanstandet und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird an 7 Tagen und zwar
von Montag, 23.03.2026 bis Dienstag, 31.03.2026
je einschließlich, während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus, Zimmer 34
( 2. Obergeschoss) zur Einsichtnahme ausgelegt.