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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen        

EURO

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

14.577.321

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-16.049.703

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.472.382

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-1.472.382

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-1.472.382

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EURO

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

13.746.953

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-14.454.155

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
   (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-707.202

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

540.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-1.223.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-683.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
   (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.390.702

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

900.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-349.651

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

550.349

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-840.353

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    900.000 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                      0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                 1.000.000 EUR.

§ 5 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

540 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

295 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

400 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

§ 6 Wirtschaftsplan des

Eigenbetriebs Wasserversorgung

(nach EigBVO HGB)

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Wilhelmsdorf“ für das Wirtschaftsjahr 2026  wird wie folgt festgesetzt

 

  1. Es entfallen auf den Erfolgsplan:                                                                                                                  

EURO 

Erträge in Höhe von  

534.900

Aufwendungen in Höhe von 

-520.200

Somit entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von

14.700

  1. Es entfallen auf den Liquiditätsplan     

EURO 

a) ein Finanzierungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit i.H.v.                

75.700

b) ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von

-658.000

  • davon Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von

50.000

  • davon Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von

-708.000

c ) Aus den Salden a) und b) ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von       

-582.300

d) Somit entsteht ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanztätigkeit i.H.v.  

543.256

  • davon Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von

658.000

  • davon Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von

-114.744

e) Somit ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes  um

-39.044

 

  1.  Der Gesamtbetrag

EURO 

  • der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) beträgt 

658.000

  • der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die die künftigen Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) beträgt   

0

  • der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt

60.000

 

 

 

§ 7 Haushaltsplan des

Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

(nach EigBVO Doppik)

 

Der Haushaltsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Wilhelmsdorf“ für das Wirtschaftsjahr 2026  wird wie folgt festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EURO

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.248.770

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.242.850

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

5.920

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis von

5.920

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EURO

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.095.770

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-672.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
   (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

461.820

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

70.180

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-672.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-601.820

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
   (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-140.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

450.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-310.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

140.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

3.  mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

           (Kreditermächtigung) in Höhe von                        

450.000

4.  mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von        

650.000

 

 

Wilhelmsdorf, den  24.02.2026

Sandra Flucht, Bürgermeisterin

 

Hinweis gem. § 4 Abs. 4  Gemeindeordnung

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)  oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Das Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 03.03.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wilhelmsdorf für das Haushaltsjahr 2026 nicht beanstandet und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird an 7 Tagen und zwar

 

von Montag, 23.03.2026    bis  Dienstag, 31.03.2026

 

je einschließlich, während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus,  Zimmer  34

( 2. Obergeschoss)  zur Einsichtnahme ausgelegt.