Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine Erhöhung der Gebühren für Personalausweise beschlossen.
Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen treten ab 7. Februar 2026 in Kraft.
Ab diesem Datum beträgt die Gebühr für den Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 46,00 Euro (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
Die Gebühr für den Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt 27,60 Euro (bisher: 22,80 Euro). Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist sechs Jahre gültig.
Ein biometrisches Lichtbild kann im Bürgeramt für 6,00 Euro erstellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro:
Frau Schneider – Tel. 07503 / 921-133