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Rentenanträge bei der Gemeinde – Terminvereinbarung erforderlich

Die Gemeinde bietet Termine zur Beantragung von Renten an (z. B. Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente).

Bei diesen Terminen erfolgt keine Rentenberatung.

Die Gemeinde unterstützt ausschließlich bei der formalen Antragstellung und der digitalen Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

 

Eine inhaltliche Beratung zu Rentenfragen oder zur Rentenhöhe kann im Rahmen der Gemeindetermine nicht erfolgen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an das Regionalzentrum in Ravensburg, Tel. 0751 8808-0 oder regio.rv@drv-bw.de

 

Eine Antragstellung für die Rente ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass es bei der Gemeinde Wilhelmsdorf aufgrund der hohen Nachfrage in der Regel vier bis sechs Wochen dauert, bis ein Termin verfügbar ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich etwa vier bis fünf Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. So ist sichergestellt, dass Ihr Rentenantrag idealerweise – etwa drei Monate vor Rentenbeginn – aufgenommen werden kann.

 

Wir bitten daher, die Antragstellung rechtzeitig zu planen und sich frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung, Frau Bulander in Verbindung zu setzen (Silvia.Bulander@gemeinde-wilhelmsdorf.de oder 07503 921-134 oder einen Termin über Frau Gerster unter Tel. 07503 921-135 zu vereinbaren).

 

Termine können ausschließlich Mittwochvormittag (08.30 Uhr / 10.30 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden.