Umtausch EU-Kartenführerschein
Pflichtumtausch für Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999–2001 – Frist endet am 19. Januar 2026
Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Karten-Führerschein in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, sind gesetzlich verpflichtet, diesen bis spätestens 19. Januar 2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Der Umtausch dient der Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten in der EU und betrifft ausschließlich das Dokument – die Fahrerlaubnisklassen bleiben unverändert bestehen.
Was wird für den Umtausch benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein
- Biometrisches (papiergebundenes) Passfoto – kein digitales Foto
Wo erfolgt der Antrag?
Der Umtausch kann über das Bürgerbüro der Gemeinde Wilhelmsdorf erfolgen. Das Bürgerbüro leitet die ausgefüllten Unterlagen weiter an die Führerscheinstelle im Landratsamt Ravensburg.
Alternativ kann der Antrag auch online über das Bürgerportal des Landkreises gestellt werden:
www.rv.de – Ihr Anliegen – Führerschein – Pflichtumtausch
Direktlink zum Online-Antrag:
onlinedienste.rv.de – Dienstleistung „Umtausch Führerschein“
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Petra Schneider unter 07503 921-133 oder petra.schneider@gemeinde-wilhelmsdorf.de wenden.