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Was ist im Sterbefall zu tun? – Eine Orientierungshilfe für Angehörige

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Angehörigen eine sehr belastende Situation. Gerade in den ersten Stunden und Tagen müssen dennoch einige organisatorische Schritte erledigt werden. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen hierbei eine erste Orientierung geben.

1. Ärztliche Todesbescheinigung

Zunächst ist ein Arzt bzw. eine Ärztin zu verständigen, damit der Tod offiziell festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt wird. 

Bei einem Sterbefall zuhause wenden Sie sich bitte an den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird dies in der Regel durch das Personal veranlasst.

 

2. Bestattungsunternehmen kontaktieren

Ein Bestattungsunternehmen unterstützt Sie bei den weiteren notwendigen Schritten und übernimmt auf Wunsch viele Formalitäten. Hierzu gehören unter anderem die Überführung der verstorbenen Person, die Abstimmung des Bestattungstermins sowie die Unterstützung bei Behördengängen.

 

3. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt

(nur bei Sterbeort in der Gemeinde Wilhelmsdorf)

Der Sterbefall ist beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist hierbei das Standesamt des Ortes, an dem die verstorbene Person verstorben ist. In vielen Fällen übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen. 

Das zuständige Standesamt stellt anschließend die erforderlichen Sterbeurkunden aus.

 

4. Wichtige Unterlagen bereithalten

Bitte halten Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen bereit:

- Personalausweis der verstorbenen Person

- Geburtsurkunde

- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch

- ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners

- Krankenversichertenkarte

- Rentenversicherungsnummer

- vorhandene Vorsorgeunterlagen oder Bestattungsverfügung

 

5. Bestattungstermin und Grabstätte abstimmen

Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung werden Art und Zeitpunkt der Bestattung sowie gegebenenfalls eine Grabstelle abgestimmt.

 

6. Weitere Stellen informieren

Im Anschluss sollten weitere wichtige Stellen benachrichtigt werden, beispielsweise:

- Rentenversicherung

- Krankenkasse

- Versicherungen

- Banken

- Arbeitgeber

- Vermieter

- Strom-, Gas- und Telekommunikationsanbieter

 

7. Termin zur Beantragung der Witwen- bzw. Witwerrente und dem Sterbevierteljahr
Der hinterbliebene Ehepartner kann bei der Gemeinde Wilhelmsdorf einen Termin vereinbaren, um Unterstützung bei der Beantragung der Witwen- bzw. Witwerrente und ggf. für das Sterbevierteljahr zu erhalten. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung (07503 921-0).

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Standesamt / Friedhofsamt der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf (Tel. 07503 / 921-135, Frau Gerster) wenden.