Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal
1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 30. Juli 2026
Aufgrund von §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 14 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 30. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Verbandsatzung vom 16. Juli 2024 wird wie folgt geändert:
§ 18 erhält folgende Fassung:
§ 18
Öffentliche Bekanntmachungen
- Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.ostrach.de/startseite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bereitstellung erfolgt auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
(3) Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können beim Sitz des Verbandes, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird gem. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber den Mitgliedsgemeinden oder dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Ostrach, den 30. Juli 2026
gez.
Rommeler
Verbandsvorsitzender