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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.
Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.
BezugsortVerfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Vertiefende InformationenHinweise
keine
Voraussetzungen
Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.
Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
Fristen
keine
Verantwortlichkeiten
das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen
alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Kosten
für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine
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