Wahlaufruf zur Bundestagswahl
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, sind die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Zur Erreichung einer hohen Wahlbeteiligung bitte ich alle Wahlberechtigten unserer Gemeinde, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Sie stärken damit unsere Demokratie – Jede Stimme zählt!
Falls Sie am Wahltag verhindert sein sollten, persönlich zur Wahlurne in Ihrem Wahllokal zu gehen, haben Sie die Möglichkeit zur Briefwahl. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für die rechtzeitige Rücksendung des roten Wahlbriefes. Der Wahlbrief kann auch direkt beim Bürgermeisteramt Wilhelmsdorf bis zum Wahlsonntag, spätestens 18.00 Uhr, abgegeben werden.
Den amtlichen Stimmzettel erhalten Sie erst im Wahllokal. Damit Sie sich vorher mit dem Stimmzettel vertraut machen können, hängt im Zugangsbereich jedes Wahllokales eine Wahlbekanntmachung mit einem Muster des Stimmzettels aus. Auch bei dieser Bundestagswahl werden keine Stimmzettelumschläge mehr bei der Urnenwahl benutzt. Der Wähler faltet seinen Stimmzettel nach der Kennzeichnung in der Wahlkabine und wirft ihn gefaltet in die Wahlurne. Wichtig ist hierbei, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Allen Wahlhelferinnen und -helfern danke ich jetzt schon sehr herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz, ohne den die Durchführung einer Wahl undenkbar wäre. Mit allen Helferinnen und Helfern hoffe ich auf einen reibungslosen Ablauf der Wahl und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sandra Flucht
Bürgermeisterin
HINWEISE ZUR BUNDESTAGSWAHL AM 23.02.2025 ZUM 21. DEUTSCHEN BUNDESTAG
Wahlablauf:
Die Wahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt und dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Bitte bringen Sie für Ihre persönliche Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben.
Stimmabgabe:
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln ohne Stimmzettelumschläge. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Stimmen:
- ERSTSTIMME in schwarzem Druck auf der linken Seite des Stimmzettels:
Hier wird eine Person gewählt, und zwar ein Direktkandidat, der in unserem Wahlkreis antritt. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen zieht direkt in den Bundestag ein, wenn seine Partei genügend Sitze durch die Zweitstimme erhält.
- ZWEITSTIMME in blauem Druck auf der rechten Seite des Stimmzettels:
Hier wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält.
Bei der Stimmabgabe im Wahllokal werden keine Stimmzettelumschläge verwendet. Somit muss der Stimmzettel vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden!
Briefwahl:
Der rote Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf eingehen.
Ermittlung der Wahlergebnisse:
Die Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen findet ab 18.00 Uhr statt. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um 15.30 Uhr im Trauzimmer der Gemeinde Wilhelmsdorf zusammen. Ab 18.00 Uhr findet dort die Ermittlung des Briefwahlergebnisses statt.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl kann sowohl im Internet unter www.gemeinde-wilhelmsdorf.de als auch über die App „Votemanager“, mitverfolgt werden.
BITTE GEHEN SIE ZUR WAHL – DIE DEMOKRATIE LEBT VOM AKTIVEN WAHLRECHT!
ENTSCHEIDEN SIE MIT!
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 - Wahlschein zur Bundestagswahl 2025 bequem im Internet beantragen (hier klicken)
2. öffentliche Wahlbekanntmachung zur Bundetagswahl am 23. Februar 2025 (veröffentlicht am 10.02.2025)
Präsentation der Wahlergebnisse (Präsentationsgestaltung der Gemeinde) - Präsentation der Wahlergebnisse (offizielle Präsentationsgestaltung)
-
Erklärfilme des Landesamtes für politische Bildung zur Bundestagswahl (auch in anderen Sprachen)