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V e r f ü g u n g

zur Widmung der Straße „Am Schalander“

gem. § 5 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg

 

  1. Die auf dem Grundstück Flst-Nr. 60/37 Gemarkung Zußdorf angelegte Straße „Am Schalander“ wird gem. § 5 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Sie erhält die Eigenschaft einer Ortsstraße (Baulastträger: Gemeinde Wilhelmsdorf). Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.
     
  2. Gegen diese Verfügung, die zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf, Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf, Widerspruch erhoben werden.

 

 

Wilhelmsdorf, 22.01.2024

gez.

Sandra Flucht

Bürgermeisterin

 

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