Abfallentsorgung
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Zuständig
Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Ravensburg. Wer eine Restmüll-, Bio-, Papiermülltonne oder eine Gelbe Tonne benötigt, die Größe des Behälters tauschen, eine Reparatur veranlassen, sich von der Biotonne befreien lassen oder einen Eigentümerwechsel anzeigen möchte, sollte sich an das Bürgerbüro, Abfallwirtschaft, des Landkreises Ravensburg wenden:
Landratsamt Ravensburg
Bürgerbüro Abfallwirtschaft
Kreishaus I
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Telefon: 0751/85-2345
Mail: buergerbuero-ab@landkreis-ravensburg.de
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Abfallgebühren
Da für die Bezahlung der Abfallgebühren die Eigentümer bzw. die Vermieter herangezogen werden, müssen die Bestellungen oder Änderungen von Abfallbehältern durch diese erfolgen.
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Abfuhrtermine
Ihre Abfuhrtermine finden Sie in diesem Abfallkalender. Der Abfallkalender wird Ihnen vom Landratsamt Ravensburg online zur verfügung gestellt. Auch können Sie diesen jederzeit über die Homepage des Landkreises Ravensburg www.landkreis-ravensburg.de unter Abfallwirtschaft ausdrucken oder die AbfallApp des Landkreises Ravensburg nutzen. Mit der „AbfallApp Ravensburg“, die Sie bei Google Play Store sowie im App Store von Apple kostenlos downloaden können, sind Sie immer und überall zuverlässig über die Abfuhrtermine von Restabfall-, Bio-, Papier- und Gelbe Tonne informiert und können sich individuell und ganz nach Bedarf daran erinnern lassen.
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AbfallApp
Als weiteren Service bietet die AbfallApp Ravensburg auch Anträge und Formulare zum Download sowie die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung u.a. auch zu den Gebühren erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Ravensburg, www.landkreis-ravensburg.de.
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Reisigverbrennen
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist aufgrund der Brandgefahr nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Im Innenbereich besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.
Grundsätzlich sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen verpflichtet, diese vorrangig zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (Beseitigung) stellt lediglich eine Ausnahme von den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar und ist nur zulässig, wenn eine Verwertung nicht möglich bzw. zumutbar ist. Hierbei sind die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV BW) zwingend einzuhalten.Eine Anzeigepflicht besteht nach dieser Verordnung ausschließlich für die Verbrennung größerer Mengen pflanzlicher Abfälle. Diese ist dann rechtzeitig vorab der Gemeinde auf deren Gebiet die Verbrennung durchgeführt wird anzuzeigen.
Grundsätzlich sind bei der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen – unabhängig von der Größe des Feuers - folgende Anforderungen einzuhalten:
- Das zu verbrennende Material muss so weit wie möglich auf Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden. Ein flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Das zu verbrennende Material muss so trocken wie möglich sein, damit es mit möglichst geringer Rauchentwicklung abbrennt.
- Es muss darauf geachtet werden, dass es durch eventuelle Rauchentwicklung zu keiner Verkehrsbehinderung oder erheblichen Belästigung kommt und kein gefahrbringender Funkenflug entsteht.
- Die erforderlichen Abstände zu benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten müssen eingehalten werden. Insbesondere sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 200 m von Autobahnen
- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
- Es darf nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang verbrannt werden (08.00 – 18.00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen)
- Der Verbrennungsvorgang ist, etwa durch Pflügen eines Randstreifens, so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann.
- Das Feuer muss permanent und für Dritte erkennbar beaufsichtigt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht sein.
- Die Verbrennungsrückstände müssen alsbald in den Boden eingearbeitet werden.
Das Verbrennen ist außerdem rechtzeitig vorher (mindestens drei Tage!) mit dem Formular „Verbrennen pflanzlicher Abfälle“ (www.gemeinde-wilhelmsdorf.de /Formulare zum Download/“Verbrennen pflanzlicher Abfälle) - das entsprechende Formular finden Sie hier - unter Angabe der genauen Örtlichkeit (Gewannname, Flurstücksnummer) der Ortspolizeibehörde (Gemeinde Wilhelmsdorf, Frau Gerster, Telefon: 07503 / 921-135, Email: anja.gerster@gemeinde-wilhelmsdorf.de) anzuzeigen.
Viele Grundstücksbesitzer waren bisher der Auffassung, dass durch einen Anruf bei der Leitstelle Oberschwaben die „Anmeldung“ der beabsichtigten Reisig-Verbrennung dann „genehmigt“ sei.
Diese Vorgehensweise ist so nicht richtig. Die Leitstelle ist keine Genehmigungsbehörde für die Verbrennung pflanzlicher Abfälle.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, künftig auf derartige Anrufe bei der Leitstelle zu verzichten.
Die Anzeige entbindet den Verursacher jedoch nicht von den o.g. Pflichten. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Anzeige ein möglicher kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr vermieden werden kann. Wenn von besorgten Bürgern eine Meldung über ein Aufsehen erregendes oder bedrohlich aussehendes Feuer eingeht, so muss dieser Meldung nachgegangen werden und die Feuerwehr ausrücken. Dies ist auch deshalb erforderlich, da auch ein der Ortspolizeibehörde angezeigtes Feuer außer Kontrolle geraten kann. Auch die Ankündigung des Feuers beim Feuerwehrkommandanten ist daher sinnlos.
Im Übrigen ist derjenige, der pflanzliche Abfälle abbrennen will, selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle (73 KiB) eingehalten werden.
Am sinnvollsten ist es deshalb, die entstehenden pflanzlichen Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren zu beseitigen. Dies ist bedeutend umweltverträglicher als das Verbrennen. Grünschnitt kann bei den bekannten Sammelstellen abgegeben werden.
Recyclinghof Wilhelmsdorf
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Öffnungszeiten
Freitags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstags 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr -
Allgemeine Information
Auf dem Recyclinghof der Gemeinde Wilhelmsdorf, der von der Fa. Container Metzger im Gewerbegebiet Untere Luß in Esenhausen betrieben wird, kann folgendes abgegeben werden:
- Grünmüll (Hecken-, Strauch-, Baum-, Grasschnitt und sonstige im Garten anfallende Pflanzenteile
- Glas
- Papier/Kartonage
- Elektronikschrott (Fernseher, Monitore, Kühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Radio, Computer, Telefone, CD-Player, Föhn, Kaffeemaschine, Staubsauger, Bohrmaschine usw.),
- Schrott
- Batterien
- Altkleider
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Sperrmüll, Holz, Dämmmaterial, Erdaushub, Nassmüll und Bauschutt gegen Gebühr
Die Abgabe von Wertstoffen wie Papier, Kartonagen, Glas und Schrott in haushaltsüblicher Menge erfolgt kostenlos.
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Mobile Problemstoffsammlung
Der Landkreis Ravensburg führt jährliche Problemstoffsammlungen für Privathaushalte und Kleingewerbe durch. Diese finden auf dem Bauhof Wilhelmsdorf, Zur Rotachsäge 11, Esenhausen, statt. Mit dieser Sammelaktion soll jeder Bürger die Möglichkeit erhalten, seine Problemabfälle zu entsorgen und einer geordneten und umweltgerechten Beseitigung zuzuführen. Die Termine werden im Gemeindemitteilungsblatt bekanntgegeben.
Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung, insbesondere welche Stoffe angenommen werden, finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-ravensburg.de.
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Zusatzabfallsäcke
Zusätzliche Abfallsäcke für den Restmüll erhalten Sie beim Kaufhaus Späth in Zußdorf, Lindenstraße 2, sowie auch bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsdorf, Bürgeramt.
Die Zusatzabfallsäcke werden neben die Restmülltonne gestellt und dort zusammen mit dem Restmüll abgeholt -
Sperrmüll
Jeder Eigentümer bzw. Vermieter , welcher die Abfallgebühren bezahlt, erhält vom Landratsamt Ravensburg eine Sperrmüllkarte kostenlos übersandt. Mit dieser Sperrmüllkarte kann einmal im Jahr die Abholung von Sperrmüll kostenlos angemeldet werden. Der Sperrmüll wird dann direkt bei Ihnen zu Hause abgeholt.
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Ravensburg.
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Altpapier-, Schrott- und Altglassammlungen
Regelmäßig werden von den Vereinen Altpapier-, Schrott- und Altglassammlungen angeboten.
Die Termine hierzu sind im Veranstaltungskalender angegeben.
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Wertstoffe
Auf dem Recyclinghof kann folgendes abgegeben werden:
- Grünmüll (Hecken-, Strauch-, Baum-, Grasschnitt und sonstige im Garten anfallende Pflanzenteile)
- Glas
- Papier/Karton
- Elektronikschrott (Fernseher, Monitore, Kühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Radio, Computer, Telefone, CD-Player, Föhn, Kaffeemaschine, Staubsauger, Bohrmaschine usw.), Schrott
- Batterien
- Altkleider
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Sperrmüll, Holz und Bauschutt gegen Gebühr
Adressen
- Gemeinde Wilhelmsdorf - Abfallentsorgung
- Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf
- Margot Geray
- 07503 921-141
- 07503 921-159
- margot.geray@gemeinde-wilhelmsdorf.de
Zuständig für
- Befreiung Biotonne
- Zusatzabfallsäcke
- Windelsäcke
- Landratsamt Ravensburg - Bürgerbüro im Kreishaus
- Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
- 0751 85-2345
- buergerbuero-ab@landkreis-ravensburg.de
Öffnungszeiten
Freitag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag 09.30 Uhr - 12.00 Uhr