Informationen der Finanzämter Baden-Württembergs zur neuen Grundsteuer 2022
Die Finanzämter Baden-Württemberg haben eine Informationsseite zum Thema neue Grundsteuer 2022 erstellt, die Sie unter dem folgenden Link erreichen können:
finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der Gutachterausschuss hat in der Sitzung vom 13.Juni 2022 die im Rahmen der Grundsteuerreform maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt und festgelegt.
Die Bodenrichtwerte sind ab dem 01. Juli 2022 unter www.grundsteuer-bw.de einsehbar, oder direkt über das Portal BorisBW.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt zusätzlich die Geschäftstelle des Gutachterausschusses unter Tel.: 07503 921-120 oder gutachterausschuss@gemeinde-wilhelmsdorf.de .
Bodenrichtwerte für das Gebiet der Gemeinde Wilhelmsdorf - Stand 01.01.2021
Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Gemeinde Wilhelmsdorf zum 01.01.2021 ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte wurden für baureifes Land (einschließlich Erschließungskosten) und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für Rohbauland und Bauerwartungsland konnten mangels entsprechender Verkaufsfälle keine Richtwerte abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Nr. | Bereich Art der baulichen Nutzung | Baureifes Land Mittelwert in €/m² |
1.1 | Wilhelmsdorf – Ortskern Gemischte Bauflächen |
210,00 |
1.2 | Wilhelmsdorf – übriges Gebiet Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen |
250,00 190,00 |
1.3 | Ortsteil Niederweiler Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen |
175,00 100,00 |
2.1 | Esenhausen – Baugebiete Hohe Mauer I bis III Wohnbauflächen |
250,00 |
2.2 | Esenhausen – übriges Gebiet Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen |
200,00 130,00 60,00 |
3 | Pfrungen Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen |
140,00 100,00 |
4 | Zußdorf Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen |
175,00 100,00 70,00 |
5 | Landwirtschaftlich genutzte Flächen Ackerland Grünland (Mineralboden) Anmoorige Flächen | (im Außenbereich – Mittelwert in €/m²) 3,50 2,20 1,25 |
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Wilhelmsdorf, Bürgermeisteramt, Saalplatz 7, Zimmer 20 (Tel. Nr. 921-120).
Wilhelmsdorf, 21.01.2022
Bürgermeisteramt
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses –
AZ 625.42